Vorsteuer Rechner
Stand: Oktober 2026 · Von Redaktion · Geprüft nach § 15 UStG
Vorsteuer Rechner
Die Vorsteuer ist die Mehrwertsteuer, die Ihnen andere Unternehmer auf Eingangsrechnungen in Rechnung stellen. Als regelbesteuerter Unternehmer dürfen Sie sie von Ihrer eigenen Umsatzsteuer abziehen (§ 15 UStG). Erfassen Sie unten Ihre Eingangsrechnungen – der Helfer summiert die Vorsteuer automatisch, aufgeteilt nach Steuersätzen.
Noch keine Rechnungen erfasst. Fügen Sie oben Ihre Eingangsrechnungen hinzu.
Hinweis: Der Helfer berechnet die in Ihren Bruttobeträgen enthaltene Mehrwertsteuer. Ob Sie die Vorsteuer tatsächlich abziehen dürfen, hängt von den Voraussetzungen des § 15 UStG ab (ordnungsgemäße Rechnung, kein Kleinunternehmer nach § 19 UStG). Keine Steuerberatung.
Was ist die Vorsteuer?
Vorsteuer = gezahlte Mehrwertsteuer auf Ihre Einkäufe. Kaufen Sie als Unternehmer Ware für 1.190 € brutto (19 %), stecken darin 190,00 € Vorsteuer. Verkaufen Sie später für 2.380 € brutto, schulden Sie 380,00 € Umsatzsteuer. Die Differenz – 380 € − 190 € = 190,00 € Zahllast – zahlen Sie ans Finanzamt. So wird nur die eigene Wertschöpfung besteuert.
Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug (§ 15 UStG)
Sie dürfen die Vorsteuer nur abziehen, wenn alle Punkte erfüllt sind:
- Sie sind Unternehmer und nicht Kleinunternehmer nach § 19 UStG
- Sie haben eine ordnungsgemäße Rechnung mit gesondert ausgewiesener Mehrwertsteuer (§ 14 UStG)
- Die Leistung wurde für Ihr Unternehmen bezogen
- Bei Rechnungen über 250 € müssen alle Pflichtangaben vorhanden sein (u. a. Steuernummer des Ausstellers)
Praxisbeispiel: Freelancer-Monat (UStVA)
Eine Designerin stellt im Monat drei Ausgangsrechnungen (jeweils netto, 19 %) und erhält zwei Eingangsrechnungen:
| Vorgang | Netto / Brutto | Steuer |
|---|---|---|
| Ausgangsrechnung 1: 3.000 € netto | 3.570,00 € brutto | 570,00 € Umsatzsteuer |
| Ausgangsrechnung 2: 2.000 € netto | 2.380,00 € brutto | 380,00 € Umsatzsteuer |
| Ausgangsrechnung 3: 1.500 € netto | 1.785,00 € brutto | 285,00 € Umsatzsteuer |
| Eingangsrechnung 1: 500 € brutto (Laptop-Zubehör) | 500,00 € brutto | 79,83 € Vorsteuer |
| Eingangsrechnung 2: 200 € brutto (Software) | 200,00 € brutto | 31,93 € Vorsteuer |
Umsatzsteuer gesamt: 1.235,00 €. Vorsteuer gesamt: 111,76 € (79,83 € + 31,93 €). Zahllast: 1.235,00 € − 111,76 € = 1.123,24 €. Diesen Betrag meldet die Designerin in der Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) an – fällig bis zum 10. des Folgemonats.
Häufige Fragen zur Vorsteuer
Was ist der Unterschied zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer stellen Sie Ihren Kunden in Rechnung (auf Ausgangsrechnungen). Die Vorsteuer zahlen Sie selbst an Ihre Lieferanten (auf Eingangsrechnungen). In der Umsatzsteuervoranmeldung ziehen Sie die Vorsteuer von der Umsatzsteuer ab – übrig bleibt die Zahllast.
Wer darf die Vorsteuer abziehen?
Jeder regelbesteuerte Unternehmer, der ordnungsgemäße Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erhält und die Leistungen für sein Unternehmen bezieht (§ 15 UStG). Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
Kann ich Vorsteuer aus einer Rechnung ohne MwSt.-Ausweis ziehen?
Nein. Ohne gesondert ausgewiesene Mehrwertsteuer auf der Rechnung gibt es keinen Vorsteuerabzug. Das betrifft zum Beispiel Rechnungen von Kleinunternehmern oder fehlerhafte Rechnungen – lassen Sie diese berichtigen.
Wie lange rückwirkend kann ich Vorsteuer geltend machen?
Grundsätzlich im Rahmen der Festsetzungsverjährung – in der Regel vier Jahre. Reichen Sie versäumte Vorsteuerbeträge per berichtigter Umsatzsteuererklärung nach. Im Zweifel fragen Sie Ihren Steuerberater.
Was passiert, wenn die Vorsteuer höher ist als die Umsatzsteuer?
Dann entsteht ein Vorsteuerüberhang (Erstattungsanspruch). Das Finanzamt erstattet Ihnen die Differenz – zum Beispiel in der Gründungsphase mit hohen Investitionen und geringen Umsätzen.
Weiterführende Rechner & Themen
- Brutto-Netto-Rechner – Steueranteil aus dem Bruttobetrag herausrechnen
- Kleinunternehmer Rechner – wann der Vorsteuerabzug entfällt
- Mehrwertsteuer Rechner – das Haupt-Tool mit allen Funktionen
Quellen: § 15 UStG (Vorsteuerabzug), § 14 UStG (Rechnungsangaben), § 18 UStG (Besteuerungsverfahren). Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung.