Kleinunternehmer Rechner

Stand: Oktober 2026 · Von Redaktion · Geprüft nach § 19 UStG

Kleinunternehmer Rechner

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit kleine Unternehmen von der Umsatzsteuerpflicht. Sie weisen keine Mehrwertsteuer aus – dürfen aber auch keine Vorsteuer abziehen. Der Check unten hilft Ihnen bei der ersten Einschätzung, ob sich die Regelung für Sie lohnen kann.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG stellen Sie Rechnungen ohne Mehrwertsteuer aus. Auf Ihren Rechnungen steht stattdessen ein Hinweis wie: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug, und Sie geben keine Umsatzsteuervoranmeldung ab. Die Regelung ist ein Wahlrecht – Sie können auch freiwillig zur Regelbesteuerung optieren (Bindung: 5 Jahre).

Die Umsatzgrenzen (seit 2025)

Zeitraum Grenze
Umsatz im Vorjahr max. 25.000 €
Umsatz im laufenden Jahr max. 100.000 €

Beide Grenzen müssen eingehalten werden. Überschreiten Sie im laufenden Jahr die 100.000-€-Grenze, endet die Kleinunternehmerregelung sofort – ab dem übersteigenden Umsatz gilt die Regelbesteuerung.

Vor- und Nachteile im Überblick

Vorteile Nachteile
Keine Umsatzsteuervoranmeldung (weniger Aufwand) Kein Vorsteuerabzug aus Investitionen
Günstigere Endpreise für Privatkunden Für B2B-Kunden unattraktiver (kein Vorsteuerabzug für sie)
Einfachere Buchhaltung 5 Jahre Bindung bei freiwilliger Regelbesteuerung

Rechenbeispiel: Sie kaufen einen Laptop für 2.000 € netto (380 € MwSt.). Als Kleinunternehmer kostet er Sie 2.380 € brutto – die 380 € Vorsteuer sind verloren. Als Regelunternehmer zahlen Sie effektiv nur 2.000 €.

Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Typischerweise bei überwiegend Privatkunden, geringen Investitionen und Umsätzen deutlich unter den Grenzen. Bei hohem B2B-Anteil oder großen Anschaffungen lohnt meist die Regelbesteuerung wegen des Vorsteuerabzugs. Nutzen Sie den Check oben für eine erste Einschätzung.

Muss ich die Kleinunternehmerregelung beantragen?

Nein, sie gilt automatisch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie müssen dem Finanzamt lediglich mitteilen, wenn Sie darauf verzichten und zur Regelbesteuerung wechseln wollen (z. B. im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung).

Was muss auf einer Kleinunternehmer-Rechnung stehen?

Alle üblichen Pflichtangaben nach § 14 UStG außer dem Steuersatz und Steuerbetrag – plus den Hinweis auf § 19 UStG, zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Kann ich als Kleinunternehmer eine USt-IdNr. erhalten?

Ja, das ist möglich – zum Beispiel für innergemeinschaftliche Leistungen. Beachten Sie aber: Mit USt-IdNr. und grenzüberschreitenden Leistungen können zusätzliche Pflichten entstehen (z. B. Zusammenfassende Meldung).

Was passiert bei Überschreiten der 100.000-€-Grenze?

Die Kleinunternehmerregelung endet mit sofortiger Wirkung. Ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet, müssen Sie Mehrwertsteuer ausweisen und abführen. Planen Sie daher Ihre Umsätze im Blick zu behalten.

Quellen: § 19 UStG (Besteuerung der Kleinunternehmer), § 14 UStG (Rechnungen), BMF-Schreiben. Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung.