Brutto-Netto-Rechner
Stand: Oktober 2026 · Von Redaktion
Brutto-Netto-Rechner (Mehrwertsteuer)
Der Brutto-Netto-Rechner rechnet die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag heraus. Geben Sie den Bruttobetrag ein und wählen Sie 19 %, 7 % oder einen eigenen Steuersatz – Sie erhalten sofort den Nettobetrag und den enthaltenen Steueranteil.
Brutto zu Netto: die Formel
Nettobetrag = Bruttobetrag ÷ (1 + Steuersatz ÷ 100). Bei 19 % teilen Sie durch 1,19, bei 7 % durch 1,07. Die enthaltene Mehrwertsteuer ist dann: MwSt. = Bruttobetrag − Nettobetrag.
| Bruttobetrag | Steuersatz | Nettobetrag | Enthaltene MwSt. |
|---|---|---|---|
| 1.190,00 € | 19 % | 1.000,00 € | 190,00 € |
| 1.190,00 € | 7 % | 1.112,15 € | 77,85 € |
| 535,50 € | 19 % | 450,00 € | 85,50 € |
Achtung, häufiger Fehler: 19 % vom Bruttobetrag abzuziehen (1.190 € × 0,81 = 963,90 €) ist falsch. Richtig ist immer die Division durch 1,19 – das ergibt 1.000,00 €.
Praxisbeispiel: Steueranteil einer Rechnung prüfen
Sie erhalten eine Rechnung über 2.975,00 € brutto (19 %). Der Nettobetrag beträgt 2.975 € ÷ 1,19 = 2.500,00 €, die enthaltene Mehrwertsteuer 475,00 €. Stimmt der auf der Rechnung ausgewiesene Steuerbetrag nicht mit Ihrer Nachrechnung überein, fragen Sie beim Aussteller nach.
Häufige Fragen
Wie rechnet man brutto in netto um?
Teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,19 (bei 19 %) oder 1,07 (bei 7 %). Beispiel: 595 € brutto ÷ 1,19 = 500,00 € netto. Die enthaltene Mehrwertsteuer beträgt 95,00 €.
Wie viel Mehrwertsteuer steckt in 100 € brutto?
Bei 19 %: 100 € ÷ 1,19 = 84,03 € netto, also 15,97 € Steuer. Bei 7 %: 100 € ÷ 1,07 = 93,46 € netto, also 6,54 € Steuer.
Wann muss ich die MwSt. aus dem Brutto herausrechnen?
Typische Fälle: Sie prüfen den Steueranteil einer Eingangsrechnung, Sie kalkulieren als Unternehmer mit Nettobeträgen, oder Sie ermitteln die Vorsteuer aus einem Bruttobetrag.
Warum darf man nicht einfach 19 % abziehen?
Weil sich der Prozentsatz immer auf den Nettobetrag bezieht, nicht auf den Bruttobetrag. 19 % von 1.190 € (226,10 €) sind mehr als die tatsächlich enthaltenen 190,00 €. Die korrekte Methode ist die Division durch 1,19.
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Quellen: § 12 UStG (Steuersätze). Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.