Brutto und Netto – der Unterschied
Brutto und Netto – der Unterschied
Brutto ist der Betrag inklusive Mehrwertsteuer, netto der Betrag ohne Mehrwertsteuer. Ein Beispiel: 1.000,00 € netto plus 19 % MwSt. (190,00 €) ergeben 1.190,00 € brutto. Wer die Begriffe verwechselt, kalkuliert falsch – deshalb hier die klare Abgrenzung.
Definitionen
- Nettobetrag: Der reine Waren- oder Leistungswert ohne Steuer. Unternehmen kalkulieren und bieten meist netto an.
- Bruttobetrag: Der Endpreis inklusive Mehrwertsteuer. Verbraucher zahlen immer brutto.
- Mehrwertsteuer: Die Differenz zwischen brutto und netto – je nach Steuersatz 19 % oder 7 % des Nettobetrags.
Umrechnung in beide Richtungen
| Richtung | Formel (19 %) | Beispiel |
|---|---|---|
| Netto → Brutto | × 1,19 | 1.000 € × 1,19 = 1.190,00 € |
| Brutto → Netto | ÷ 1,19 | 1.190 € ÷ 1,19 = 1.000,00 € |
Bei 7 % lauten die Faktoren 1,07. Nutzen Sie unsere Rechner für beide Richtungen: Netto-Brutto-Rechner und Brutto-Netto-Rechner.
Typische Fehlerquelle
Der häufigste Fehler: 19 % vom Bruttobetrag abziehen statt durch 1,19 zu teilen. 1.190 € × 0,81 = 963,90 € (falsch) vs. 1.190 € ÷ 1,19 = 1.000,00 € (richtig). Der Unterschied beträgt über 36 € – bei großen Beträgen wird der Fehler teuer.
Brutto/Netto auf Rechnungen und Gehaltszetteln
Achtung, doppelte Bedeutung: Auf Rechnungen bedeutet brutto/netto immer „mit/ohne Mehrwertsteuer“. Auf dem Gehaltszettel bedeutet brutto/netto „vor/nach Lohnsteuer und Sozialversicherung“ – ein völlig anderes Thema. Unsere Rechner auf dieser Website behandeln ausschließlich die Mehrwertsteuer auf Preise.
Häufige Fragen
Was ist höher: brutto oder netto?
Brutto ist immer höher als netto (bei positivem Steuersatz). Der Bruttobetrag enthält zusätzlich die Mehrwertsteuer: 1.000 € netto + 190 € Steuer = 1.190 € brutto.
Rechnen Unternehmen mit brutto oder netto?
Unternehmen kalkulieren untereinander mit Nettobeträgen, weil sie die Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehen können. Gegenüber Verbrauchern müssen Endpreise immer brutto (inklusive MwSt.) angegeben werden (Preisangabenverordnung).
Wie komme ich schnell vom Brutto zum Netto?
Teilen Sie durch 1,19 (bei 19 %) oder 1,07 (bei 7 %). Oder nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner – Ergebnis in Sekunden, auch druckbar.
Weiterführend
- Brutto-Netto-Rechner – MwSt. aus dem Brutto herausrechnen
- Netto-Brutto-Rechner – MwSt. aufschlagen
- Was ist Mehrwertsteuer? – die Grundlagen
Quellen: § 12 UStG, Preisangabenverordnung (PAngV). Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Was ist Mehrwertsteuer? Einfach erklärt
Was ist Mehrwertsteuer? Einfach erklärt
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine Steuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen in Deutschland. Verbraucher zahlen sie mit jedem Einkauf – Unternehmen führen sie an das Finanzamt ab. Der normale Satz beträgt 19 %, für bestimmte Güter des täglichen Bedarfs gilt der ermäßigte Satz von 7 %.
Definition: Was bedeutet Mehrwertsteuer?
Die Mehrwertsteuer besteuert den „Mehrwert“, der auf jeder Stufe der Wertschöpfungskette entsteht: Der Hersteller zahlt sie auf Material, der Händler auf die Ware, der Kunde auf den Endpreis. Rechtlich heißt sie Umsatzsteuer (UStG) – „Mehrwertsteuer“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung. Beide meinen dieselbe Steuer.
Wer zahlt die Mehrwertsteuer?
Wirtschaftlich trägt immer der Endverbraucher die Steuer – sie ist im Kaufpreis enthalten. Unternehmen sind nur „Durchlaufstation“: Sie stellen ihren Kunden Mehrwertsteuer in Rechnung, ziehen die selbst gezahlte Vorsteuer ab und überweisen die Differenz (Zahllast) ans Finanzamt.
Die Steuersätze im Überblick
| Steuersatz | Bezeichnung | Beispiele |
|---|---|---|
| 19 % | Regelsteuersatz | Elektronik, Kleidung, Handwerkerleistungen, Restaurant-Getränke |
| 7 % | Ermäßigter Satz | Lebensmittel, Bücher, Nahverkehr, Hotels, Speisen in der Gastronomie (seit 2026) |
| 0 % | Steuerbefreiung | Exporte, innergemeinschaftliche Lieferungen |
Wie funktioniert die Mehrwertsteuer? Ein Beispiel
Ein Schreiner kauft Holz für 1.190 € brutto (190 € Vorsteuer). Er baut einen Stuhl und verkauft ihn für 595 € brutto (95 € Umsatzsteuer). An das Finanzamt zahlt er nur die Differenz: 95 € − 190 € = −95 € – in diesem Monat erhält er sogar eine Erstattung, weil seine Vorsteuer höher war als seine Umsatzsteuer.
Mehrwertsteuer auf der Rechnung
Auf jeder ordnungsgemäßen Rechnung müssen Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Bruttobetrag stehen (§ 14 UStG). Fehlt der gesonderte Steuerausweis, kann der Empfänger keine Vorsteuer abziehen. Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Mehrwertsteuer aus.
Häufige Fragen
Ist Mehrwertsteuer dasselbe wie Umsatzsteuer?
Ja. „Umsatzsteuer“ ist der gesetzliche Begriff aus dem Umsatzsteuergesetz, „Mehrwertsteuer“ die gebräuchliche Bezeichnung. Gemeint ist immer dieselbe Steuer.
Wer muss Mehrwertsteuer abführen?
Alle regelbesteuerten Unternehmer, die steuerpflichtige Umsätze erzielen. Ausgenommen sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG sowie bestimmte steuerfreie Umsätze (z. B. Vermietung, Heilberufe).
Wohin fließt die Mehrwertsteuer?
An Bund, Länder und Gemeinden – sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Unternehmer melden sie per Umsatzsteuervoranmeldung an und überweisen die Zahllast ans Finanzamt.
Warum gibt es zwei Steuersätze?
Der ermäßigte Satz von 7 % soll Güter des täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Bücher, Nahverkehr) für alle bezahlbar halten. Der Regelsatz von 19 % gilt für alle übrigen Waren und Dienstleistungen.
Weiterführend
- Mehrwertsteuer Rechner – direkt berechnen
- Brutto und Netto – der Unterschied
- Vorsteuer Rechner – so funktioniert der Vorsteuerabzug
Quellen: Umsatzsteuergesetz (UStG), BMF. Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
7 Prozent Mehrwertsteuer 2026: Was gilt für die Gastronomie?
7 Prozent Mehrwertsteuer 2026: Was gilt für die Gastronomie?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 %. Nach der befristeten Absenkung in den Jahren 2020 bis 2023 und der Rückkehr zu 19 % hat der Gesetzgeber den reduzierten Satz nun dauerhaft festgeschrieben. Getränke bleiben ausdrücklich ausgenommen – sie werden weiterhin mit 19 % besteuert.
1. Überblick
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Januar 2026 wieder dauerhaft mit 7 % statt 19 % besteuert werden. Die Regelung gilt für den Verzehr vor Ort ebenso wie für die Mitnahme von Speisen. Für Gastronomen bedeutet das: Kassensysteme umstellen, Preise prüfen und Rechnungen korrekt aufteilen. Für Gäste werden Restaurantbesuche dadurch tendenziell günstiger.
2. Was ändert sich 2026?
Bis Ende 2025 wurden Speisen im Restaurant mit 19 % besteuert (nach dem Auslaufen der Corona-Sonderregelung). Seit dem 1. Januar 2026 gilt:
- Speisen vor Ort: 7 % (vorher 19 %)
- Speisen zur Mitnahme: 7 % (unverändert)
- Getränke (vor Ort und Mitnahme): 19 % (unverändert)
Die Änderung ist dauerhaft angelegt – anders als die befristete Absenkung während der Corona-Pandemie.
3. Welche Leistungen sind betroffen?
Betroffen sind alle gastronomischen Betriebe, die Speisen anbieten:
- Restaurants, Cafés, Imbisse und Kantinen
- Bäckereien und Metzgereien mit Sitzgelegenheiten
- Catering – reine Speisenlieferung ohne Service (7 %); mit Servicepersonal und Geschirr gilt die Leistung als Restaurationsdienstleistung (19 %)
- Schul- und Kitaverpflegung
4. Getränke bleiben bei 19 %
Alle Getränke – Kaffee, Tee, Softdrinks, Bier, Wein und Spirituosen – werden in der Gastronomie weiterhin mit dem Regelsteuersatz von 19 % besteuert. Das gilt unabhängig davon, ob sie vor Ort oder zur Mitnahme verkauft werden. Auf Rechnungen und Kassenbons müssen Speisen (7 %) und Getränke (19 %) getrennt ausgewiesen werden.
5. Beispiele mit konkreten Zahlen
Beispiel 1 – Restaurantrechnung: Ein Gast isst für 28,00 € brutto (Speisen, 7 %) und trinkt für 9,50 € brutto (Getränke, 19 %).
- Speisen: 28,00 € ÷ 1,07 = 26,17 € netto → 1,83 € MwSt.
- Getränke: 9,50 € ÷ 1,19 = 7,98 € netto → 1,52 € MwSt.
Beispiel 2 – Café-Frühstücksteller: Pauschalpreis 14,90 € brutto, davon Teller (7 %) und Heißgetränk (19 %). Der Preis muss anteilig aufgeteilt werden – zum Beispiel nach Wareneinsatz oder einem sachgerechten Schlüssel. Rechnen Sie beide Anteile mit unserem 7 % MwSt. Rechner getrennt.
Steuersätze im Überblick
| Leistung | Steuersatz bis 2025 | Steuersatz ab 2026 |
|---|---|---|
| Speisen in der Gastronomie (vor Ort) | 19 % | 7 % |
| Speisen zur Mitnahme | 7 % | 7 % |
| Getränke in der Gastronomie | 19 % | 19 % |
| Catering mit Service | 19 % | 19 % |
| Hotelübernachtung | 7 % | 7 % |
6. Häufige Fragen
Gilt die 7-%-Regelung auch für Lieferdienste?
Ja. Speisen zur Mitnahme und zur Lieferung werden mit 7 % besteuert – das war auch vor 2026 schon so. Neu ist nur, dass der Verzehr vor Ort im Restaurant ebenfalls dauerhaft mit 7 % besteuert wird.
Muss ich als Gastronom meine Preise senken?
Nein, es gibt keine Preissenkungspflicht. Ob Sie den Steuervorteil an die Gäste weitergeben oder Ihre Marge verbessern, entscheiden Sie selbst. Viele Betriebe nutzen die Entlastung nach schwierigen Jahren zur Stabilisierung.
Was muss ich im Kassensystem umstellen?
Speisen-Artikel sind von 19 % auf 7 % umzustellen, Getränke bleiben bei 19 %. Prüfen Sie, ob gemischte Pauschalpreise (z. B. Menü inkl. Getränk) korrekt aufgeteilt werden, und testen Sie die Umstellung vor dem ersten Verkaufstag.
Gilt 7 % auch für das Hotelfrühstück?
Das Frühstück als Teil der Übernachtungspauschale folgt der Beherbergung (7 %). Wird das Frühstück gesondert berechnet, gilt für Speisen 7 % und für Getränke 19 %.
Wo finde ich die gesetzliche Grundlage?
Der ermäßigte Steuersatz steht in § 12 Abs. 2 UStG in Verbindung mit der Anlage 2. Die dauerhafte Anwendung auf Restaurant-Speisen gilt seit dem 1. Januar 2026.
7. Fazit
Die dauerhafte 7-%-Regelung für Speisen entlastet die Gastronomie spürbar und vereinfacht die Abgrenzung zwischen Mitnahme und Verzehr vor Ort. Entscheidend bleibt die saubere Trennung von Speisen (7 %) und Getränken (19 %) in Kassensystem und Buchhaltung. Nutzen Sie unsere Rechner, um Steueranteile korrekt zu ermitteln – zum Beispiel den 7 % MwSt. Rechner für Speisen und den Mehrwertsteuer Rechner für gemischte Rechnungen.
Quellen: § 12 Abs. 2 UStG, Anlage 2 zum UStG, BMF. Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung.